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Überblick zum DBA Niederlande 2012
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 752Vielfach wird in Beraterkreisen ein Inkrafttreten des neuen DBA Niederlande zum avisiert. Das DBA Niederlande 2012 soll das Abkommen von 1959 (nebst Zusatzprotokollen) ersetzen, dem noch ein gänzlich anderer Aufbau zugrunde liegt. Die Anlage und das dem Abkommen beigefügte Protokoll werden explizit zum Abkommensbestandteil erklärt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Neues zur Ansässigkeit, zumal im sog. Grenzbereich
[i]Anknüpfungspunkt wechselt vom Wohnsitz zur AnsässigkeitInhaltlich und strukturell nähert sich das DBA Niederlande 2012 an das OECD-Musterabkommen an. Als maßgeblicher Anknüpfungspunkt der Abkommensberechtigung wird nun mit der internationalen Steuerrechtspraxis nicht mehr auf den Wohnsitz, sondern auf die Ansässigkeit in einem Vertragsstaat rekurriert. Diese Orientierung entspricht dem internationalen DBA-Duktus.
Besondere Regelungen sind zur Ansässigkeit juristischer Personen im sog. Grenzbereich enthalten. Sofern eine juristische Person den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung in einem grenzüberschreitenden (Gewerbe-)Gebiet hat und die gemeinsame Grenze zwischen den Vertragsstaaten durch die feste Geschäftseinrichtung verläuft, in der sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet und wenn zudem nicht eindeutig besti...