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Nordea Bank und die Rechtsprechung des EuGH zu finalen Verlusten
, Nordea Bank Danmark
Seit [i]EuGH, Urteil vom 17. 7. 2014 - Rs. C-48/13NWB RAAAE-71055, Nordea Bank Danmark der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Lidl Belgium (vgl. NWB JAAAC-80208) steht fest, dass die Grundfreiheiten eine Berücksichtigung der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens erfordern, wenn die Verluste der Betriebsstätte „final“ sind. Von „finalen“ Verlusten wird gesprochen, wenn die Verluste im Belegenheitsstaat der Betriebsstätte endgültig keine Berücksichtigung mehr finden. Die Praxis hat sich nun von der Nordea Bank Entscheidung weitere Hinweise auf die Verwertbarkeit von Auslandsverlusten im Ansässigkeitsstaat erhofft.
I. Nordea Bank-Entscheidung
[i]Verluste ausländischer Bank-BetriebsstättenIn der Nordea Bank-Entscheidung geht es um eine dänische Bank, die in Finnland und Schweden mit defizitären Betriebsstätten tätig war. Infolge der Verlustsituation wurden die Betriebsstätten aufgelöst und den Kunden die Möglichkeit eingeräumt, Konten bei Tochtergesellschaften der Bank in Finnland und Schweden zu eröffnen. Dadurch verlor Dänemark das Besteuerungsrecht an den Erträgen mit diesen Kunden.
[i]Nachversteuerung der Auslandsverluste in DänemarkEntsprechend den gesetzlichen Regelungen in Dänemark setzte die däni...