Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerberaterhaftung | Keine eigenmächtige Einspruchsrücknahme
Ein Steuerberater macht sich schadensersatzpflichtig (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn er einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eigenmächtig zurücknimmt und dadurch ein Steuerschaden entsteht. Im entschiedenen Fall hatte die beklagte Steuerberatungsgesellschaft für ihren nunmehr auf Schadensersatz klagenden ehemaligen Mandanten im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2006 Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend gemacht (Wegverlegungsfall). Nach Ablehnung durch das Finanzamt im Einklang mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsprechung des BFH legte die Beklagte weisungsgemäß Einspruch ein. Nachdem das Finanzamt erklärt hatte, an seiner Rechtsauffassung festzuhalten, nahm die Beklagte den Einspruch ohne Rücksprache mit dem Kläger im Februa...BStBl 2009 II S. 1016