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WPK: Änderung der Gebührenordnung
[i]WPK, Bekanntmachung vom 10. 10. 2014Nach Anhörung der Mitglieder im WPK Magazin 2/2014 S. 25 hat der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in seiner Sitzung am 15./ folgende Änderungen der Gebührenordnung der WPK beschlossen: Nach § 3 Abs. 5 GebO wird folgender Abs. 6 neu eingefügt: „Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt 1. für die Erteilung einer Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank (Erst- oder Folgekarte) eine Gebühr in Höhe von 50 €. 2. für die Freischaltung einer DATEV SmartCard für Berufsträger als Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank eine Gebühr in Höhe von 35 €.“ Der bisherige Abs. 6 wird Abs. 7.