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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BStBK nimmt zum Referentenentwurf Stellung
[i] Den vollständigen Text der Stellungnahme der BStBK finden Sie auf www.bstbk.de unter Presse/ StellungnahmenDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Referentenentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes(BilRUG) veröffentlicht. Hintergrund des BilRUG ist die vom Europäischen Parlament und vom Rat am verabschiedete RL 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“ oder „Jahresabschlussrichtlinie“), die die EU-Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen haben. Der Entwurf des [i]Entwurf des BilRUGBilRUG sieht u. a. Änderungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB vor. Hierzu führt die BStBK u. a. aus:
Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände
[i]§ 253 Abs. 3 HGB-E, § 285 Nr. 13 HGB-EZu § 253 Abs. 3 HGB-E und § 285 Nr. 13 HGB-E: In Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie sind über einen Zeitraum von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren die Abschreibungen eines selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens oder eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts, deren Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden können, vorzunehmen.
[i]Haaker/Freiberg, PiR 9/2014 S. 278Die Nutzung der gesamten von der Richtlinie vorgegebenen Bandbreite der Abschreibungsdauer durch den Referentenentwurf ist zu begr...