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OLG Celle Beschluss v. - 9 W 80/14

Gesetze: FamFG § 395; AktG § 294; AktG § 302; AktG §§ 302 ff.

Leitsatz

Leitsatz:

Ein beim herrschenden Unternehmen (versehentlich) eingetragener Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterliegt nicht ohne Ermessensausübung der Amtslöschung; für die Vornahme und Beibehaltung der Eintragung können gute Gründe sprechen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AG 2014 S. 754 Nr. 20
DStR 2014 S. 12 Nr. 30
GmbHR 2014 S. 1047 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2014 S. 3606
ZIP 2014 S. 1837 Nr. 38
FAAAE-75252

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OLG Celle, Beschluss v. 04.06.2014 - 9 W 80/14

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