Grundlagen der Besteuerung
2014
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Kapitel 2: Körperschaftsteuer
2.1 Steuergegenstand
Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von Körperschaften, insbesondere juristische Personen des Privatrechts und dort wiederum die Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder GmbH. In den Wirtschafts- und Börsennachrichten dominieren die AG's, tatsächlich gibt es aber deutschlandweit nur sehr wenige. Zahlenmäßig weit überwiegend und damit auch für die Besteuerungspraxis bedeutsamer sind die GmbH's: Eine oder mehrere Personen gründen eine GmbH, zahlen die Stammeinlage, melden die GmbH beim Handelsregister an und schon kann es losgehen.
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die GmbH juristisch selbständig – unabhängig von ihren Gesellschaftern – existiert. Sobald die Gesellschafter ihre Stammeinlagen erbracht haben, brauchen sie die Aktivitäten der GmbH – insbesondere eingegangene Verbindlichkeiten – im Prinzip nicht mehr zu kümmern, denn sie haften nur mit dieser Stammeinlage für die GmbH. Ihre Schulden muss die GmbH selber tilgen – sie haftet dafür übrigens mit ihrem gesamten Vermögen, die Abkürzung „GmbH“ bedeutet demnach eigentlich „Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Gesellschafter“.