Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Anmerkungen zum
Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Umständen auch für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr i. S. des § 6 Abs. 3a UStG bzw. den „Export über den Ladentisch“. Zu den notwendigen Voraussetzungen und Nachweiserfordernissen nimmt das BMF in seinem Merkblatt vom Stellung.
A. Hintergrund
Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet gelangt. Eine Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr liegt gem. § 6 Abs. 3a UStG vor, wenn der Gegenstand der Lieferung für private Zwecke bestimmt ist und im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet ausgeführt wird. Es handelt sich in der Regel um die Fälle, in denen ein Einzelhändler den Gegenstand der Lieferung im Ladengeschäft seinem im Drittlandsgebiet wohnenden Abnehmer übergibt.
Die Befreiung der Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr setzt voraus:
der ausländische Abnehmer hat seinen Wohnort im Drittlandsgebiet;
der Gegenstand der Lieferung wird vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist), ausgefüh...