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Die Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-74914 Die Teilung eines Geschäftsanteils steht seit Inkrafttreten des MoMiG im freien Belieben der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 4 GmbHG). Dennoch ist im Zusammenhang mit der Teilung von Geschäftsanteilen nach wie vor eine ganze Reihe von Fragen ungeklärt. Darüber hinaus hat sich auch der NWB BAAAE-53933 zu dieser Problematik geäußert.
Ausführlicher Beitrag s..
Voraussetzungen der Teilung
[i]Beschluss der GesellschafterversammlungDie Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Aufgrund des Bestimmtheitsprinzips muss der Beschluss den teilenden Geschäftsanteil sowie die Nennbeträge der durch die Teilung entstehenden Geschäftsanteile eindeutig bezeichnen. Dabei kann auf einen Veräußerungs- und Abtretungsvertrag Bezug genommen werden. Fraglich ist, ob daneben die Zustimmung des Anteilsinhabers erforderlich ist. Sie sollte aus Sicherheitsgründen in jedem [i]Zustimmung des Anteilsinhabers?Fall eingeholt werden. Es empfiehlt sich, die Problematik in der Satzung detailliert zu regeln. Darüber hinaus muss der Geschäftsführer nunmehr unverzüglich nach Wirksamwerden des Teilungsbeschlusses eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister einreiche...