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Einkommensteuer | Kein Abzug des Selbstbehalts zur Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendung
Der im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses vereinbarte Selbstbehalt stellt nach dem keinen Beitrag zur Krankenversicherung dar und kann nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG als Vorsorgeaufwendung berücksichtigt werden.
Die Revision zum BFH hat das Finanzgericht nicht zugelassen. Die Entscheidung des FG Niedersachsen deckt sich insoweit mit der Entscheidung des NWB YAAAE-68897). Auch dieses hatte zunächst eine Revision zum BFH nicht zugelassen. Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin, ist in diesem Verfahren nun aber ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az. beim BFH: X R 43/14). Der BFH muss dort klären, ob es von Verfassungs wegen geboten ist, Selbstbehalte bei Krankenversich...