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Das Risiko der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk
I. Verordnungs-Vorgabe
Im Streiflicht der letzten StuB-Ausgabe ist der Inhalt des ab Juni 2016 anzuwendenden (Teil-)Bestätigungsvermerks für die Abschlussprüfung bei sog. PIEs (kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen) dargestellt worden . Rechtsgrundlage ist die VO (EU) 537/2014 in Art. 10. Im dortigen Abs. 2c ist die wohl gravierendste Neuerung für den Testatsinhalt in diesem Unternehmensbereich niedergelegt:
(2) Der Bestätigungsvermerk wird gem. Art. 28 der Richtlinie 2006/43/EG erstellt und enthält darüber hinaus zumindest Folgendes:
c) eine Darlegung des Folgenden zur Untermauerung des Prüfungsurteils:
eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich der beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug,
eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf diese Risiken und
gegebenenfalls wichtige Feststellungen, die sich in Be-zug auf diese Risiken ergeben.
Wenn es für die oben genannte im Bestätigungsvermerk enthaltene Information zu den einzelnen bedeutsamen beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen relevant ist, ist in dem Bestätigungsvermer...