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Vertrauensschutz in der Umsatzsteuer – Anforderungen und Konsequenzen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-74470 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Ausfuhrlieferungen und beim Vorsteuerabzug ist der Unternehmer in besonderem Maße auf die Angaben von Drittunternehmern angewiesen. Stellt sich später heraus, dass die Angaben von Drittunternehmern falsch waren, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob sich der Unternehmer erfolgreich auf den Schutz seines guten Glaubens an die Richtigkeit der Angaben berufen kann.
Ausführlicher Beitrag s..
Bisherige Rechtsprechung des BFH und EuGH
[i]EuGH-Entscheidungen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen in DrittlandNachdem der BFH den Vertrauensschutz in seiner ständigen Rechtsprechung früher abgelehnt hatte, hat die Diskussion hierüber spätestens seit mehreren bahnbrechenden EuGH-Entscheidungen (Urteil vom - Rs. C-409/04, Teleos, BStBl 2009 II S. 70, und vom - Rs. C-271/06, Netto-Supermarkt NWB OAAAC-73301) im Jahr 2009 neu begonnen. Der EuGH stellte fest, dass es sich aus den im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ergebe, dass die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagt werden dürfe, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises, den der Abnehmer ihm vorlegt, auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentl...