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Übernahmeverlust bei Formwechsel
BFH bejaht Vereinbarkeit mit objektivem Nettoprinzip
Errechnet sich beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ein Übernahmeverlust, kann dieser im zeitlichen Geltungsbereich des § 4 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 (BGBl 2000 I S. 1433) nicht durch einen sofortigen Abzug einkünftemindernd im Rahmen der Gewinnermittlung der Personengesellschaft berücksichtigt werden. Der Ausschluss des Übernahmeverlusts lässt es auch nicht mehr zu, die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft als Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter in einer persönlichen Ergänzungsbilanz zu erfassen (sog. step up) und sukzessive abzuschreiben.
Streitfall
Im vom BFH nun entschiedenen Fall war ein Steuerberater ursprünglich Alleingesellschafter einer GmbH. 1996 veräußerte er einen Geschäftsanteil (38,8 %) und versteuerte den sich aus der Veräußerung ergebenden Gewinn nach § 17 EStG. Zum erfolgte ein Formwechsel der GmbH in eine GbR, die zum durch S. 8Realteilung erfolgsneutral beendet wurde. Sämtliche Aktiva und Passiva wurden auf die beiden ehemaligen Gesellschafter (den Kläger und den Steuerberater) übertragen, die getrennte Einzelpraxen fortführten. Aus dem Formwechsel erg...