Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Eintrittsgelder eines Museeums, das ausschließlich Repliken und keine Originalgemälde
ausstellt
Leitsatz
1. Umsätze aus Eintrittsgeldern für ein Museeum unterliegen nur dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Nr. 7 Buchst.
a UStG, wenn es sich um eine wissenschaftliche Sammlung oder Kunstsammlungen i. S. d. § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG handelt.
2. Dies ist nicht der Fall, wenn ausschließlich Repliken und keine Orginale ausgestellt werden, so dass das Entgelt für den
Museeumseintritt der Regelbesteuerung unterliegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAE-73721
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.01.2014 - 14 K 3485/12
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.