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Generelle Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung sonstiger Bezüge
Erstattungsansprüche nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts prüfen
[i] infoCenter, Lohnsteuerpauschalierung NWB NAAAB-05694 Sonstige Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt und mit einem individuell ermittelten Steuersatz pauschal lohnversteuert, unterliegen nicht der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht. Die Sozialversicherungsträger ließen in der Vergangenheit diese Beitragsfreiheit nur für laufend, d. h. wiederholt erbrachte Sachbezüge zu. Dieser Sichtweise der Sozialversicherungsträger hat das widersprochen [i]BSG, Urteil vom 31. 10. 2012 - B 12 R 15/11 R NWB RAAAE-36747 . Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Rechtsprechung des Bundessozialgerichts übernommen . Im Beitrag werden die Änderung der Rechtsauffassung sowie deren Hintergründe und Konsequenzen dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Lohnsteuerpauschalierung als Voraussetzung für die Beitragsfreiheit
1. Pauschalierung bei Nachzahlung von Lohnsteuer
[i]Pauschalierung in besonderen Fällen Wählt der Arbeitgeber die Lohnsteuerpauschalierung, können er und seine Mitarbeiter bei einzelnen in § 40 Abs. 2 EStG konkret beschriebenen Zuwendungen von der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung profitieren . [i]Sozialversicherungspflicht bei Nacherhebung von Lohnsteuer Ferner ist es mögl...