Arbeitshilfe Juni 2016

Anwaltskosten für familiengerichtliches Unterhaltsverfahren als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

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Sind Anwaltskosten, die einem unterhaltspflichtigen Kindesvater im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, das einen durch die Kindesmutter gestellten Unterhaltsabänderungsantrag zum Gegenstand hatte und das im Wege einer gerichtlichen Vergleichs unter Kostenaufhebung beendet wurde, seitens des Kindesvaters als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAE-73661