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Ärztliche Leitung eines Medizinischen Versorgungszentrums durch Nichtmitglied der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung
, nrkr. LSG Bayern, AZ: L 12 KA 69/14 (Berufung anhängig)
Ärztlicher Leiter eines MVZ kann auch ein Arzt sein, der nicht Mitglied der für das MVZ zuständigen KV ist, da er dort nicht die erforderliche Anzahl von Wochenstunden ableistet.
Sachverhalt
Die Parteien streiten um die Bestellung eines Frauenarztes zum ärztlichen Leiter des medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in A-Stadt.
Der klagende Frauenarzt nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung am MVZ-Sitz in B-Stadt teil. Mit Email vom teilten die Bevollmächtigten des Klägers gegenüber dem Zulassungsausschuss mit, dass der Kläger ab dem die ärztliche Leitung des MVZ in A-Stadt übernimmt. Der Kläger, so seine Bevollmächtigten, könne als angestellter Arzt mit einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden ärztlicher Leiter eines MVZ sein.
Mit Bescheid vom stellte der Zulassungsausschuss fest, dass im Hinblick auf das - die Arbeitszeit des ärztlichen Leiters eines MVZ mindestens 20 Wochenstunden umfassen müsse, da das BSG explizit darauf hingewiesen habe, das die Möglichkeit einer disziplinarischen Reaktion auf eine Pflichtverletzung im Verantwortungsbereich des ärztlichen Leiters nur bestehe, wenn dieser Mitglied d...