USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 1

Ermäßigter Steuersatz oder Regelsteuersatz

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ermäßigter Steuersatz oder Regelsteuersatz? Diese Frage ist bisweilen nicht so einfach zu beantworten. Hinsichtlich der Anwendung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes bei der Abgabe von Speisen und Getränken scheint die Abgrenzung inzwischen gut zu funktionieren. Lieferung von Nahrungsmitteln 7 %, Abgabe von Speisen und Getränken mit Dienstleistungselementen, die nicht notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind, 19 %.

Aber was gilt bei gedruckten und digitalen Werken? Hier hat der EuGH unlängst entschieden, dass ein einheitlicher Steuersatz für Bücher und E-Books nicht verpflichtend ist. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, wenn für gedruckte Bücher ein ermäßigter und für Bücher, die auf anderen physischen Trägern wie CD, CD-ROM oder USB-Stick gespeichert sind, ein „normaler“ Mehrwertsteuersatz in einem EU-Mitgliedstaat angewandt wird.

So gilt auch in Deutschland für gedruckte Bücher 7 % und für digitale Produkte 19 % Umsatzsteuer. Ob das Mehrwertsteuerprivileg gedruckter Bücher auch auf E-Books ausgeweitet wird, bleibt abzuwarten. Zumindest für Hörbücher wurde durch das KroatienAnpG der Steuersatz zum herabgesenkt (zum KroatienAnpG s. auch ). Hörspiele sind vom reduzierten Umsatzsteuersatz jedoch wiederum ausgenommen. Der Unterschied: Letztere zeichnen sich durch die Verwendung dramaturgischer Effekte, verteilte Sprecherrollen, Geräusche und Musik aus und gehen damit über eine reine Buchvorlesung hinaus.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 18 / 2014 Seite 1
NWB SAAAE-73606