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NWB direkt Nr. 40 vom Seite 1031

Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters – kein „Rundum-Sorglos-Paket“

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-73571 Steuerberater müssen gegen Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Zum Schutz gegen existenzbedrohende Haftungsgefahren empfiehlt sich – im Rahmen eines Risikomanagements der Kanzlei, das auch die Rechtsform des Unternehmens und die Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen mit den Mandanten einbezieht – eine Absicherung, die über die gesetzliche Mindestdeckung hinausgeht. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet keinen Rundum-Deckungsschutz. Für Tätigkeiten, die außerhalb der eigentlichen Steuerberatung liegen, sollte vorab mit dem Versicherer geklärt werden, ob dafür Deckungsschutz besteht.

Ausführlicher Beitrag s..

Gesetzliche Pflichtversicherung

[i]Pflicht zur AbsicherungFür alle Berufe im Bereich der Rechts- und Steuerberatung besteht die im Gesetz festgeschriebene Pflicht, eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden aus der Berufsausübung abzuschließen und für die Dauer der Berufsausübung zu unterhalten. Der Steuerberater muss gegen die aus seiner Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§ 67 Abs. 1 StBerG). Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € (§ 52 Abs. 1 DVStB). Gleiches gilt ...

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