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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. § 25 Abs. 1 ErbStG a. F. steht dem nicht entgegen. (2) Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG a. F. oder nach § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG a. F. als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des Erwerbs des nießbrauchsbelasteten Gegenstands tatsächlich unberücksichtigt gebliebenenS. 2988 [i]infoCenter „Nießbrauch” NWB TAAAB-14443 (Steuer)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht zu beseitigen.
Dass der unentgeltliche Verzicht auf einen Nießbrauch in der Regel e...