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Verzinsung der Steuernachforderung bei Wegfall der Investitionsabsicht nach § 7g Abs. 3 EStG – Kein Ende der Rechtsstreitigkeiten?!
[i] BMF, Schreiben vom 15. 8. 2014; BStBl 2014 I S. 1174Bereits in wurde über das neue (BStBl 2014 I S. 1174) hinsichtlich der Verzinsung der Steuernachforderung bei Wegfall der Investitionsabsicht nach § 7g Abs. 3 EStG bis Veranlagungszeitraum 2012 berichtet. Ergänzend hierzu wird [i]Lühn, NWB 37/2014 S. 2752nachfolgend auf weitere Konsequenzen der Verwaltungsmeinung hingewiesen.
BMF: Bis Veranlagungszeitraum 2012 stellt der Wegfall der Investitionsabsicht ein rückwirkendes Ereignis dar
[i]BFH, Urteil vom 11. 7. 2013 - IV R 9/12, BStBl 2014 II S. 609Das BMF erklärt in dem o. g. Schreiben, dass das (BStBl 2014 II S. 609) in allen offenen Fällen anzuwenden sei. Bis Veranlagungszeitraum 2012 stelle folglich der Wegfall der Investitionsabsicht nach § 7g EStG ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Demzufolge beginne – in Ermangelung einer [i]Lühn, NWB 33/2013 S. 2608spezielleren Vorschrift – die Verzinsung der Steuernachforderung gem. § 233a AO erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis (Wegfall der Investitionsabsicht) eingetreten sei (§ 233a Abs. 2a AO).
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Weiterhin weist das BMF auf verfahrensrechtliche Besonderheiten hin...