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Neue Informationspflicht für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
Seit 1. 8. 2014 regelt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) die Informationspflicht über Vergütungen und Zuwendungen neu. Demnach müssen Anleger ab sofort noch genauer über Vergütungen und Zuwendungen informiert werden.
Sowohl Finanzanlagenvermittler als auch die neu eingeführten Honorar-Finanzanlagenberater müssen den Anleger darüber informieren, ob er vom Anleger eine Vergütung verlangt und in welcher Art und Weise diese berechnet wird oder ob im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten angenommen oder behalten werden dürfen. Die Information hat vor Beginn der Anlageberatung oder -vermittlung und vor Abschluss des Beratungsvertrages in Textform zu erfolgen.
„Gewerbliche Kapitalanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO wurden von der Neue...