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Ungerechtfertigte Benachteiligung von Familiengesellschaften bei disquot. Einlagen
Kritische Anmerkungen zu § 7 Abs. 8 ErbStG auch im Kontext von Sanierungsmaßnahmen
Familiengesellschaften verdienen eigentlich einen Sonderstatus, sie wirtschaften gemeinhin nachhaltig und sind dem langfristigen Unternehmenserfolg verpflichtet, ohne primär die Ausschüttungsinteressen der einzelnen Familiengesellschafter immer und vollumfänglich befriedigen zu müssen. So dienen Familiengesellschaften der unternehmerischen Kontinuität mit entsprechender Arbeitsplatzsicherung und trotzen oftmals über mehrere Generationen dem allgemeinen wirtschaftlichen Misserfolg durch treffsichere bzw. nachhaltige Unternehmensentscheidungen. Der nachfolgende Beitrag zeigt rechtliche Problemstellungen der Familiengesellschaften auf und stellt sich im Hinblick auf die besonderen Belange einer Familiengesellschaft diesen Problemen im grundlegenden Anwendungsfall einer disquotalen Einlage, aber auch in der besonderen Sanierungssituation bei wirtschaftlicher Schieflage des Familienunternehmens. Dabei wird aufgezeigt, welche besondere Benachteiligung hieraus für Familiengesellschaften entstehen kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten je nach Lage des Einzelfalles genutzt werden können.