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Selbstgenutzte Auslandsimmobilien als Steuerfalle
Einkünfte aus Kapitalvermögen aus verdeckter Gewinnausschüttung und Wechsel des Besteuerungsrechts ab 2013
Der BFH hat mit einem Mitte vergangenen Jahres ergangenen Urteil die deutschen Besitzer spanischer Ferienimmobilien aufgestört. Halten deutsche Steuerpflichtige ihre Immobilie indirekt durch eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft und nutzen die Gesellschafter diese Immobilie unentgeltlich, so sollen nach dem BFH verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen, die im Inland als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind. Dies ist jedoch nicht die einzige schlechte Nachricht. So ist zum eine Änderung des DBA-Spanien in Kraft getreten. Danach steht das Besteuerungsrecht von Anteilen an einer überwiegend spanische Immobilien haltenden Kapitalgesellschaft nunmehr Spanien und nicht mehr Deutschland zu. Es stellt sich damit die Frage, ob die in den entsprechenden Gesellschaftsanteilen angesammelten stillen Reserven allein als Folge der Änderung des Abkommens in Deutschland versteuert werden müssen, obwohl ein Verkauf gar nicht stattgefunden hat.
I. Erwerb über Immobilienkapital- gesellschaften
Es entspricht einer bislang verbreiteten Praxis, dass deutsche Erwerber spanischer Ferienimmobilien diese nicht direkt erwerben, sonde...