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Hinzurechnungsbetrag
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.
I. Begriff
[i]Definition in § 10 Abs. 1 AStGDer Begriff des Hinzurechnungsbetrags ist in § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG gesetzlich definiert. Danach handelt es sich hierbei um die beim unbeschränkt Steuerpflichtigen anzusetzenden steuerpflichtigen Zwischeneinkünfte abzüglich der auf diese Einkünfte bzw. das zugrundeliegende Vermögen erhobenen Steuern.
[i]Berücksichtigung ausländischer SteuernEs erhöht sich der Hinzurechnungsbetrag jedoch um die ausländischen Steuern, für die eine Anrechnung auf die inländische Einkommen- oder Körperschaftsteuer beantragt wurde (§ 12 Abs. 1 Satz 2 AStG). Letztlich umschreibt der Hinzurechnungsbetrag somit jene Position, mit der niedrig besteuerte „passive“ Einkünfte ausländischer Zwischengesellschaften im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung beim unbeschränkt Steuerpflichtigen der inländischen Besteuerung unterworfen werden.
II. Ermittlung
1. Maßgeblichkeit deutscher Gewinnermittlungsvorschriften
[i]Gewinnermittlung nach deutschem Steuerrecht Der Berechnung des Hinzurechnungsbetrags ...