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FG Niedersachsen 22.5.2014 10 K 245/13 , IWB 18/2014 S. 666

FG Niedersachsen | Einspruchsbefugnis inländischer Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft

Ein inländischer Gesellschafter einer niederländischen Personengesellschaft darf gegen einen Feststellungsbescheid nicht Einspruch einlegen mit dem Ziel, statt der auf 0 € festgestellten Einkünfte negative Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehalts festgestellt zu bekommen.

Hinweis:

Grundsätzlich ist für einen Feststellungsbescheid bezüglich einer Personengesellschaft nur der Geschäftsführer einspruchsbefugt (§ 352 Abs. 1 Nr. 1 AO). Im Streitfall hatten die beiden nicht zur Geschäftsführung befugten Kl. gegen den Feststellungsbescheid für 2009 Einspruch eingelegt. In diesem Bescheid hatte das Finanzamt die nach DBA steuerfreien Einkünfte (ohne Betriebsstätteneinkünfte) und den Gewerbesteuer-Messbetrag auf jeweils 0 € festgestellt und die Besteuerungsgrundlagen auf alle drei ...

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