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Erste Erfahrungen mit dem MicroBilG
Ist das Gesetz praxistauglich?
Ende 2012 trat das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – auch MicroBilG genannt – in Kraft. Es sollte kleine Unternehmen von den bis dato auch für sie geltenden HGB-Rechnungslegungs- und Veröffentlichungspflichten entlasten. Nach knapp zwei Jahren ziehen die Autoren ein vorläufiges Fazit: Wie wird das Gesetz in der Praxis „gelebt“?
I. Das MicroBilG im Überblick
1. Hintergrund des MicroBilG
Das MicroBilG geht zurück auf die Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben. Da es sich um eine Richtlinie handelte, war die Bundesregierung nicht verpflichtet sie umzusetzen, sondern sie hatte ein Wahlrecht.
2. Für wen gilt das Gesetz?
In Anlehnung an die bereits geltenden Definitionskriterien für Kapitalgesellschaften im HGB werden mit dem MicroBilG folgende Unternehmen angesprochen:
kleine Kapitalgesellschaften (vgl. § 267a Abs. 1 HGB) und
Personenhandelsgesellschaften, die über keine natürlichen Personen als persönlich haftendem Gesellschafter verfügen, so z. B....