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Berufsrecht | Keine Vertretungsbefugnis des Steuerberaters im Widerspruchsverfahren zu Fremdenverkehrsbeiträgen
Ein Steuerberater kann von Behörden im Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten des Fremdenverkehrsbeitrags als Bevollmächtigter zurückgewiesen werden, weil er weder nach dem Berufsrecht der Steuerberater noch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Fremdenverkehrsbeitrags erbringen darf.
Das Gericht weist dabei zum einen darauf hin, dass der Berater nur zu Hilfeleistungen [i]Leuchtenberg, NWB 13/2014 S. 939berechtigt ist, die u. a. zu den in § 1 Abs. 1 Nr. 3 StBerG genannten Angelegenheiten gehören (§ 33 StBerG), mithin also solche, die durch Landesrecht oder aufgrund landesrechtlicher Ermächtigung geregelte Steuern betreffen; der Fremdenverkehrsbeitrag gehört hierzu aber nicht (vgl. Söhn, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 80, Rn. 275) und auch über § 57 StBerG wird eine entsprechende Befugnis ...