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Die Finanzverfassung der Handelsgesellschaften
Wichtige gesellschaftsrechtliche Grundlagen für Prüfung und Praxis
Einige grundlegende zivilrechtliche Kenntnisse sind sowohl für das Steuerberater-Examen als auch die spätere berufliche Praxis unerlässlich. Insbesondere das Gesellschaftsrecht spielt insoweit eine wichtige Rolle. Dabei lassen sich die Regelungen zur Organisationsverfassung der Gesellschaften (AG, GmbH, OHG, KG, GbR) von denjenigen zur Finanzverfassung unterscheiden. Die Organisationsverfassung beantwortet vor allem die Frage, welche Gesellschaftsorgane welche Zuständigkeiten haben, regelt also bspw. die Befugnis des Geschäftsführers zur Vertretung der GmbH, § 35 GmbHG. Bei der Finanzverfassung hingegen geht es „ums Geld“: um Eigen- und Fremdkapital, Einlageverpflichtungen und Haftung, Gewinnverteilung und -ausschüttung und derlei mehr. Etwa der Begriff des „Kapitalanteils“ ist ein genuin gesellschaftsrechtlicher Begriff (vgl. § 120 Abs. 2 HGB), den jeder Steuerberater verstehen und seiner Mandantschaft erklären können sollte. Auch bei den Kontenregelungen in Gesellschaftsverträgen (als nur ein weiteres Beispiel) sollte es keine Missverständnisse geben. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen die komplexe Materie.
I. Grundlagen: Kapital- vs. Personengesellschaften
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