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Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage .
Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG hat eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen. Damit wird sichergestellt, dass einer Kapitalgesellschaft von außen zugeführte Einlagen bei einer Rückzahlung an den Gesellschafter nicht der Dividendenbesteuerung unterworfen werden. Das Gegenstück zum steuerlichen Einlagekonto bildet der Sonderausweis nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Der Sonderausweis verhindert, dass von der Gesellschaft erwirtschaftete Gewinne, die dem Nennkapital zugeführt werden, unversteuert an den Anteilseigner fließen können. Dem „Zusammenspiel“ von steuerlichem Einlagekonto und Sonderausweis kommt insbesondere im Rahmen von Kapitalveränderungen bei Umwandlungen eine gewichtige Rolle zu. In diesem Zusammenhang gilt es sicherzustellen, dass es bei Unternehmensumstrukturierungen nicht zu einer Doppelerfassung von Einlagen bzw. einem Untergang von Einlagen oder einem Sonderausweis kommt. Dies gilt insbesondere...