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Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
Das ist ja eine Zumutung! – oder: Welche Belastungen sind eigentlich „zumutbar“?
Grundsätzlich sieht das Einkommensteuergesetz einen Abzug privater Ausgaben – wie Krankheitskosten – nicht vor (§ 12 EStG). Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: der Bereich der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt der Gesetzgeber Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zum Abzug zu. Durch die Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, aber auch durch die Vielschichtigkeit dieser Aufwendungen ist es in diesem Bereich sehr unübersichtlich geworden und führt damit immer wieder zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung.
In der NWB Datenbank sind aufrufbar:
infoCenter-Beitrag „Krankheitskosten“ NWB NAAAA-57074
infoCenter-Beitrag „Außergewöhnliche Belastungen – ABC“ NWB QAAAC-33982
infoCenter-Beitrag „Außergewöhnliche Belastungen“ NWB TAAAA-88426
Interaktive Checkliste mit Schnellberechnung „Außergewöhnliche Belastungen: Zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG“ NWB AAAAE-55789
I. Grundsätzliches zu den außergewöhnlichen Belastungen
[i]Einzelfälle und typisierte FälleGem. §§ 33 bis 33b EStG können zwei Gruppen von außergewöhnlichen Belastungen unterschieden werden:
Einzelfälle gem. § 33 EStG (hierunter fallen u. a. auch die Krankheitskosten); S. 10
typisierte Fälle, die vom Gesetzgeber explizit...