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Außergewöhnliche Belastungen - ABC
I. Definition
[i]Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn das Existenzminimum durch außergewöhnliche Umstände im Bereich der privaten Lebensführung höher liegt als im Normalfall. Zu den allgemeinen Grundsätzen der Berücksichtigung vgl. das Stichwort „Außergewöhnliche Belastungen”.