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FG Köln Urteil v. - 14 K 1714/10 EFG 2014 S. 1925 Nr. 21

Gesetze: AO § 239, AO § 163, AO § 233a

Vollverzinsung

Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen

Leitsatz

1) Eine Umsatzsteuernachforderung unterliegt der Vollverzinsung nach § 233a AO.

2) Eine abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die darauf beruhen, dass der Stpfl. sog. "sale-and-Mietkauf-back-Verträge" zunächst als umsatzsteuerpflichtige Lieferungen erklärt hatte, kommt nicht in Betracht.

3) Die Höhe der Verzinsung mit 6% pro Jahr stellt keine Verletzung des Übermaßverbots dar.

4) § 233a AO verstößt nicht gegen das mehrwertsteuerliche Neutralitätsprinzip.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1925 Nr. 21
NAAAE-72747

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FG Köln, Urteil v. 18.06.2014 - 14 K 1714/10

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