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Steuerrecht | Erleichterte Fremdfinanzierung – Abgeltungsteuer auch bei Darlehensverträgen mit Angehörigen
Der BFH lässt den Abgeltungsteuersatz von 25 % auch bei Darlehensverträgen mit Angehörigen zu, wenn eine missbräuchliche Gestaltung ausgeschlossen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Darlehensgeber keinen beherrschenden Einfluss auf den Darlehensnehmer oder umgekehrt hat. Folge: Die Zinsen brauchen dann nur mit einem Steuersatz von 25 % versteuert zu werden. Nach den BFH-Urteilen ist die Abgeltungsteuer damit in den folgenden Fällen möglich:
Darlehen zwischen Angehörigen: Ein Steuerpflichtiger gewährt einer nahe stehenden Person wie z. B. einem Angehörigen ein Darlehen, dessen Zinsen der Angehörige absetzen kann, z. B. als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. An sich ist die Abgeltungsteuer für den Darlehensgeber nach dem Gesetz a...