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Buchungen und Ausweis unter dem Finanzergebnis
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 5. Aufl., Herne 2014, § 277 Rz. 27 f. Das Finanzergebnis setzt sich im Wesentlichen aus Erträgen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen, Zinsen und Wertpapieren zusammen. In der Praxis ist nicht immer eindeutig, wann bestimmte Posten im Finanzergebnis auszuweisen sind und in welchen Fällen eine Buchung unter den anderen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfolgen hat. Derartige Zweifelsfälle sollen im Beitrag kurz dargestellt werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Posten des Finanzergebnisses
1. Funktion und Inhalt des Finanzergebnisses
[i]Kapitalanlage und -beschaffung Die Posten des § 275 Abs. 2 Nr. 9 bis 13 HGB beim Gesamtkostenverfahren bzw. die Posten des § 275 Abs. 3 Nr. 8 bis 12 HGB beim Umsatzkostenverfahren werden in der Praxis regelmäßig zum sog. Finanzergebnis zusammengefasst, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebene Gliederungstiefe unterschritten wird. Unter dem Finanzergebnis wird das Ergebnis verstanden, das aus dem Prozess der Kapitalanlage (insbesondere Investitionen in Beteiligungen und Wertpapiere) sowie der Kapitalbeschaffung (insbesondere die Aufnahme von Fremdkapital) resultiert.
[i]infoCenter, Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) NWB CAAAE-67649Traditionell wird die G...