BBK Nr. 18 vom Seite 833

Teilwerte, Wertaufholung und die Kultur der unverzüglichen Zahlung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Wichtiges [i]Verständlichkeit und inhaltliche Einordnung Anliegen dieser Zeitschrift ist es, das nun wirklich nicht immer leicht verständliche oder gar gut formulierte Steuerrecht in Gesetz, Rechtsprechung und Verwaltung zu übersetzen und im besten Sinn verständlich zu machen, es letztlich zu erklären und inhaltlich einzuordnen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Texte immer nur kurz sein können, manchmal ist es (leider) notwendig, ein wenig auszuholen, damit der Inhalt nachvollziehbar wird. Üblicherweise drucken wir daher keine Verwaltungsanweisungen im Volltext ab – der vollständige Wortlaut steht den Nutzern der Datenbank zur Verfügung, wenn es notwendig wird, über den jeweiligen Aufsatz oder die Nachricht hinaus tiefer in die Materie einzusteigen. Und wer einen entsprechenden Fall auf dem Schreibtisch hat, kommt um die Lektüre der einschlägigen Grundlagentexte meist ohnehin nicht herum.

In dieser [i]Kommentierung des Volltextes Ausgabe machen wir eine Ausnahme von unserem bewährten Grundsatz. Sie finden den Wortlaut des zur Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernden Wertminderung und zum Wertaufholungsgebot im Volltext – versehen mit einer Kommentierung und inhaltlichen Einordnung von VRiFG Bernd Rätke, BBK-Herausgeber. Durch das Nebeneinander des Originaltextes und seiner Kommentierung wird so auf einen Blick ersichtlich, wo die Stärken und Schwächen der Auffassung der Finanzverwaltung zu finden sind. Das inhaltliche Fazit zu diesem wichtigen Dokument des Bilanzsteuerrechts lautet dann auch: „Es hätte schlimmer kommen können“. Lesen Sie ab Seite 849, was bei einer Teilwertabschreibung künftig zu beachten sein wird.

Es ist eine [i]Kultur der unverzüglichen Zahlung teure Angelegenheit, wenn der Kunde nicht zahlt: Neben den Zinsen für die eigene Kreditlinie müssen in aller Regel Rohstoffe und Materialien vorfinanziert und Mitarbeiter bezahlt werden. Um den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu bekämpfen, der in manchen Branchen epidemische Ausmaße annimmt, hatten Europäisches Parlament und Europäischer Rat eine Richtlinie verabschiedet, deren deutsche Umsetzung Ende Juli dieses Jahres – verzögert – in Kraft getreten ist. Ab Seite 870 zeigt Rudolf H. Müller auf, ob das neue Gesetz es schafft, die „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ in der Geschäftswelt zu verankern und welche Folgen es für das betriebliche Forderungsmanagement hat.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 833
NWB BAAAE-72644