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BBK Nr. 18 vom

„Kultur der unverzüglichen Zahlung“ im Forderungsmanagement

Rudolf H. Müller

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Einführung

Die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie 2011/7/EU) verfolgt u. a. das Ziel, das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld für eine verbesserte Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben zu schaffen. Der Gesetzgeber hat nun auch in Deutschland die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Gesetz ist am in Kraft getreten.

[i]Geltungsbereich: Nur B2B-Beziehungen! Die Neuregelungen gelten für alle Unternehmen, d. h. es sind nicht etwa nur Kaufleute betroffen, sondern z. B. auch Freiberufler. Sie gelten jedoch nicht für Endverbraucher.

II. Begrenzung vertraglich zulässiger Zahlungsfristen

[i]Verkürzung der Zahlungsziele Nach § 271a BGB sind Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen künftig nur noch dann wirksam, wenn sie erstens ausdrücklich getroffen wurden und zweitens hinsichtlich der Belange des Gläubigers nicht grob unbillig sind.

Werden Abnahme- oder Überprüfungsfristen von mehr als 30 Tagen vereinbart, sind diese ebenfalls nur noch unter den o. g. Bedingungen wirksam.

Ist der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber, kann ein Zahlungsziel von mehr als 30 Tagen nur noch dann wirksam vereinbart werden, wenn...

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