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OLG Karlsruhe 07.08.2014 11 Wx 17/14, NWB 38/2014 S. 2830

Handelsrecht | Keine Vertretungsmacht zur Anmeldung der Änderung der GmbH-Geschäftsadresse zum Handelsregister durch Prokuristen

Auch wenn nach Maßgabe der § 12 Abs. 1 HGB, §§ 10, 378 FamFG durch einen Bevollmächtigten spätere, das eigene Unternehmen betreffende Anmeldungen zum Handelsregister möglich sind, verfügt ein Prokurist damit noch nicht per se über die notwendige Vertretungsmacht zur Anmeldung der späteren Änderung der beim Handelsregister geführten Geschäftsadresse. Hintergrund ist dabei die damit verbundene, [i]Zur arbeitsrechtlichen Stellung des Prokuristen Olbertz, NWB 21/2014 S. 1591weitreichende organisatorische Bedeutung für die Gesellschaft, da es sich um ein Grundlagengeschäft handelt, so dass damit die Anmeldung dem Geschäftsführer der GmbH vorbehalten bleiben muss. Mithin hat die inländische Geschäftsanschrift, die zudem willkürlich gewählt werden kann (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG), keine so untergeordnete Bedeutung, dass ihre Anmeldung zum Handelsregister noch als laufendes Geschä...

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