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Umsatzsteuer | Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt
Nach dem handelt der Unternehmer bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i. S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann.