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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 309/13 EFG 2014 S. 1584 Nr. 18

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7

Verlust aus Veräußerung von Lehman-Zertifikaten

Leitsatz

  1. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c Alt. 2 EStG a.F. zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung von sonstigen Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt.

  2. Ist die Emittentin eines Zertifikats insolvent geworden, bestehen keine Bedenken, einen Preis von 0,50 € pro 5.000 € Nennwert als realitätsgerecht anzusehen. Ein Missbrauch im Sinne von § 42 Abs. 1 AO liegt darin nicht.

  3. Es besteht kein Anlass, die durch eine Veräußerung realisierten Verluste aufgrund von Umständen „außerhalb des Kapitalmarkts” vom Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 EStG auszunehmen.

Fundstelle(n):
DStZ 2014 S. 826 Nr. 23
EFG 2014 S. 1584 Nr. 18
EStB 2015 S. 64 Nr. 2
GStB 2014 S. 352 Nr. 10
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 8
KÖSDI 2014 S. 19033 Nr. 10
SAAAE-72433

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 21.05.2014 - 2 K 309/13

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