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Betriebsausgaben bei gescheiterter Betriebsstättengründung im Drittland
[i]BFH, Urteil vom 26. 2. 2014 - I R 56/12 NWB HAAAE-68641Scheitert die Begründung einer Betriebsstätte (oder festen Einrichtung) im Ausland, stellt sich die Frage der Berücksichtigung der sog. vergeblichen Betriebsausgaben im Inland. Das von der Finanzverwaltung bislang vertretene Veranlassungsprinzip hat der BFH jüngst bestätigt. Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Beratungspraxis, denn es geht über den vorliegend entschiedenen Outbound-Fall mit Freistellungs-DBA hinaus und betrifft auch Inbound-Konstellationen.
I. Sachverhalt
[i]Fall einer gescheiterten Betriebsstättengründung im DBA-AuslandDer dem Urteil des BFH zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Berücksichtigung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer gescheiterten Betriebsstättengründung im DBA-Ausland unter Anwendung der Freistellungsmethode.
Eine Personengesellschaft (Klägerin), deren Gesellschafter im Inland unbeschränkt steuerpflichtig waren, ging im Inland einer freiberuflichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG nach. Im Streitjahr 2004 (unter der Geltung des DBA VAE 1995) strebte sie die Errichtung einer kardiologischen Praxis in den Vereinigten Arabischen Emiraten an. Hierzu kam es aber im Ergebnis nicht (sog. gescheiterte Betriebsstättengr...