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Sale and lease back-Transaktionen
I. Grundlagen
Sale and lease back-Gestaltungen entspringen zwei Intentionen:
Generierung von Gewinn- und Eigenkapital in Jahresabschlüssen, die im operativen Bereich diese Zielsetzungen nicht erreichen.
„Rettung“ von im Zeitverlauf von Verfall bedrohten Verlustvorträgen (nicht nach geltendem deutschen Recht) mittels Ersetzung des Verlustvortags durch Abschreibungspotenzial.
Aus rechtlicher Sicht bedarf es zweier Verträge bzw. zweier wesentlicher Bestandteile eines Vertrags:
Verkauf des Vermögenswerts vom künftigen Leasingnehmer an den künftigen Leasinggeber.
Eigentlicher Leasingvertrag, also Vereinbarung der entgeltlichen Nutzungsüberlassung.
Bilanzanalytisch ist folgende „Gefahr“ mit einer sale and lease back-Konstruktion verbunden: Die Bestimmung des Kaufpreises und damit des Veräußerungsgewinns ist „reagibel“ auf die Höhe der zugleich vereinbarten Leasingrate, d. h.: Ein höherer Verkaufspreis lässt sich im finanzmathematischen Kalkül des Erwerbers und Leasinggebers durch höhere Leasingraten kompensieren. Dadurch kann der Leasingnehmer und Veräußerer in finanzieller Notlage optisch seine aktuelle „Misere“ im operationalen Bereich in...