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Bilanzierung bei einem Verlust der Kontrolle
I. Einführung
Die Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses setzt das Bestehen eines control-Verhältnisses zwischen einem Mutter- (MU) und einem Tochterunternehmen (TU) voraus (IFRS 10.2). Ein beherrschender Einfluss (control) erfordert die kumulative Erfüllung besonderer Merkmale der Beziehung zwischen Unternehmen und liegt vor (IFRS 10.7), wenn
ein Investor aufgrund bestehender Rechte die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten einer anderen Einheit zu bestimmen (power),
variablen Rückflüssen aus dem Investment ausgesetzt ist (exposure to variability in returns) und
zeitgleich seine Entscheidungsgewalt zur Einflussnahme auf die Höhe der Rückflüsse einsetzen kann (link between power and returns).
Wird eines der Merkmale nicht mehr erfüllt, geht der beherrschende Einfluss über ein bislang als TU in den Konsolidierungskreis einbezogenes Unternehmen verloren (loss of control) und eine Entkonsolidierung ist geboten (IFRS 10.25).
II. Verlust von Kontrolle
1. Widerlegung eines beherrschenden Einflusses
Der Nachweis des Bestehens eines Beherrschungsverhältnisses ist nicht nur zu einem bestimmten Stichtag vorzunehmen (IFRS 10.B80), sondern unterliegt der Pflic...