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Erstattung von Quellensteuer auf Kapitalerträge gegenüber einem Drittstaatenfonds
Anmerkung zum
Der Bereich der direkten Steuern unterliegt in der EU zwar der nationalen Souveränität, gleichwohl gewinnt auch hier das Europarecht zunehmend an Bedeutung, da die Mitgliedstaaten angehalten sind, ihre Befugnisse unter Wahrung der im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) verbürgten Grundfreiheiten auszuüben. Mit Urteil vom nahm der EuGH einmal mehr Stellung zu unionsrechtlichen Erfordernissen bei der Quellenbesteuerung von Dividenden. Der vorliegende Kurzbeitrag fasst das Urteil zusammen und stellt mögliche Praxisfolgen dar.
„ Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company“ NWB EAAAE-61789
Die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) findet in einer Situation Anwendung, in der eine nationale Steuerregelung in diesem Staat ansässige Investmentfonds von der Steuer auf Dividenden von Gesellschaften aus diesem Staat befreit, während dem Investmentfonds aus Drittstaaten eine solche Befreiung nicht zugutekommt.
Art. 63 und 65 AEUV stehen einer nationalen Regelung entgegen, die nur einem Drittstaatenfonds eine Steuerbefreiung auf Dividenden verwehrt, wenn zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittstaat eine Vereinbarung zur A...