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Referentenentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts veröffentlicht
Die [i]Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnungseit langem angekündigte Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige hat mit dem am vom BMF veröffentlichten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ konkrete Züge angenommen. Damit steht das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige keine drei Jahre nach den tiefgreifenden Änderungen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes vom (BGBl 2011 I S. 676) erneut vor signifikanten Verschärfungen. Diese und weitere vorgesehene Änderungen im Steuerstrafrecht und steuerlichen Verfahrensrecht werden nachfolgend kurz vorgestellt.
I. Strafbefreiende Selbstanzeige
Wie [i]Nur vorsätzliche Steuerhinterziehung betroffenbeim Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschränken sich die zum geplanten Änderungen auf die Selbstanzeige bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 371 AO). Die Rechtslage für die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) soll sich nicht ändern.
1. Vollständigkeit – Umfang des Berichtigungsverbunds
Bereits [i]Berichtigungsverbund kann zukünftig ...nach geltendem Recht kann nur derjenige auf eine Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO hin Straffreiheit erlangen, der zu allen (strafrechtlich) unverjährten Steuerstraft...