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Letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an der Familienwohnung an den längerlebenden Ehegatten
Voraussetzung für Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b Satz 1 ErbStG
Seitdem bei der Erbschaftsteuer Grundstücke und Immobilien mit ihren Verkehrswerten heranzuziehen sind, ist die praktische Bedeutung der Steuerbefreiung für den Immobilienerwerb im Erbschaftsteuerrecht erheblich gestiegen. Daher verwundert es nicht, dass der BFH immer wieder Entscheidungen zu den Voraussetzungen der Befreiung von Familienwohnungen zu treffen hat. Nunmehr hatte er zu entscheiden, ob der Erwerb eines dinglichen Wohnungsrechts an einem Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit ist.
Der Streitfall
Der Klägerin, Miterbin ihres 2009 verstorbenen Ehegatten, wurde an einer Immobilie ein lebenslanges, dinglich gesichertes Wohn- und Mitbenutzungsrecht eingeräumt; durch testamentarische Verfügung wurde das Eigentum an dieser Wohnung den beiden gemeinsamen Kindern übertragen. Die Klägerin bewohnt diese Wohnung, die sie bis zum Tod ihres Ehemanns gemeinsam mit ihm genutzt hatte.
Das Finanzamt stellte sich auf den Standpunkt, dass für diese Wohnung keine Steuerbefreiung zu gewähren sei und bezog daher den Kapitalwert des der Klägerin eingeräumten Wohnungs- und Nutzungsrechts in die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs ein.
Die Klägerin vertrat di...