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Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
Steuerpflichtige Verpachtung an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer und Entstehung der Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG
Der BFH hat die für die Praxis wichtigen Fragen geklärt, ob die umsatzsteuerrechtliche Mindestbemessungsgrundlage bei Leistung an einen zwar nahe stehenden, aber vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer anzuwenden ist und wann die Umsatzsteuer in Fällen des § 14c Abs. 1 UStG entsteht.
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine aus den Eheleuten X bestehende Grundstücksgemeinschaft. Im Jahr 2005 begann sie auf einem im Eigentum der Gemeinschafter stehenden Grundstück mit der Errichtung einer Schweinezuchtanlage und verpachtete diese steuerpflichtig an den gemeinsamen Sohn, der einen landwirtschaftlichen Betrieb führte und zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war. Im Anschluss an eine bei der Klägerin durchgeführte Umsatzsteuer-Sonderprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass als Bemessungsgrundlage der Verpachtungsumsätze der Klägerin nicht der vereinbarte – dem Sohn (zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer) in Rechnung gestellte – Pachtzins, sondern die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 i. V. mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG anzusetzen sei. Durch Einspruchsentscheidung wies das Finanzamt die Einsprüche der Klägerin als unbegründet zurück.
Die Klage vor dem Fi...