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Kosten der beabsichtigten Gründung einer festen Einrichtung im Ausland
Kein Betriebsausgabenabzug bei Freistellung nach DBA
Die Aufwendungen für die (beabsichtigte) Gründung einer festen Einrichtung durch eine freiberuflich tätige Partnerschaftsgesellschaft in einem außereuropäischen Staat, dessen Einkünfte nach einem DBA in Deutschland steuerfrei gestellt werden, können nicht als Betriebsausgaben bei der inländischen Besteuerung berücksichtigt werden. Die Gründungskosten sind durch die steuerfrei gestellten ausländischen Einkünfte veranlasst, so dass sie im Inland nicht abzugsfähig sind. Das gilt auch für den Fall, dass die beabsichtige Gründung einer festen Einrichtung im ausländischen Staat später nicht verwirklicht wird.
Gründung einer festen Einrichtung im Ausland
Die Klägerin ist eine Partnerschaftsgesellschaft, die als Gemeinschaftspraxis ärztliche Leistungen erbrachte und dementsprechend Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielte. Im Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer kardiologischen Praxis in Dubai waren insbesondere Reisekosten entstanden, die die Klägerin im Streitjahr 2004 in Höhe von 16.321,49 € als Betriebsausgaben in der Feststellungserklärung erfasste. Nachdem ein Gesellschafter seine Zustimmung zur Gründung der Praxis in Dubai zurückgezogen h...