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KSR Nr. 9 vom Seite 2

Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

Aufwendungen für einen Ferrari Spider als Betriebsausgaben

Joachim Moritz

Der BFH hat entschieden, dass die Frage, ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung/Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, danach zu beurteilen ist, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen hätte.

Problemstellung

Bereits 2006 hatte der BFH klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die private Verwendung seines geleasten Pkw nicht nach der 1 %-Regelung ansetzen kann, wenn der betriebliche Anteil weder 50 % der gesamten Nutzung überschreitet noch das Wirtschaftsgut oder Nutzungsrecht dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde (). Für den geleasten Ferrari eines selbständigen Tierarztes stellte sich diese Frage nun erneut; zudem ging es darum, ob die durch den Ferrari verursachten Aufwendungen unangemessen sind und nach welchem Maßstab das zu beantworten ist.

Sachverhalt und Entscheidung

Der Kläger betreibt eine Tierarztpraxis und erzielte hieraus Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Als betriebliches Fahrzeug hielt e...

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