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Steuerrecht | Kein unterjähriger Wechsel zum Fahrtenbuch
Bei der Pkw-Privatnutzung ist ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Methode zur Fahrtenbuchmethode nicht zulässig. Nach dem BFH gründet sich die Fahrtenbuchmethode auf einem Zusammenspiel zwischen der jährlichen Gesamtfahrleistung und den [i]Fahrtenbuchführung für das gesamte Jahr erforderlich jährlichen Kfz-Kosten. Der Steuerpflichtige muss daher für den gesamten VZ ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen und kann die Fahrtenbuchmethode nur ganzjährig anwenden.
Im [i]Bei unzulässigem Wechsel gilt 1 %-Methode Streitfall versteuerte der Arbeitnehmer seine Pkw-Privatnutzung für den Zeitraum Januar bis April 2008 nach der 1 %-Methode. Ab Mai 2008 bis Dezember 2008 entschied er sich für die Fahrtenbuchmethode, führte ein Fahrtenbuch aber erst ab Mai 2008. Der BFH erkannte die Fahrtenbuchmethode ab Mai 2008 nicht an. Folge: Der geldwerte Vorteil aus der Pkw-Privatnutzung mu...